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BGH, 29.11.1974 - V ZR 48/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien - Kostenentscheidung über den gesamten Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes nach billigem Ermessen - Einfacherer und billigerer Weg zur Erreichung des Ziels statt einer ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines für die Dauer der Jagdpacht - …
Auszug aus BGH, 29.11.1974 - V ZR 48/73
Durch die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien, deren objektive Richtigkeit nicht der Nachprüfung durch das Gericht unterliegt, ist der Rechtsstreit erledigt und die in den Vorinstanzen ergangenen Urteile sind wirkungslos geworden (siehe u.a. BGH Beschl. vom 4. September 1972 - III ZR 218/68 - = LM § 91 a ZPO Nr. 32); es ist nur noch gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu entscheiden.